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14.11.2023; 16:37 Uhr
Anhörungsrüge im »Tagebuchstreit«
Olearius ohne Erfolg

Die Anhörungsrüge des Bankiers Christian Olearius gegen das Urteil des BGH im sogenannten »Tagebuchstreit« bleibt ohne Erfolg (VI ZR 116/22, Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. LTO.

Mit Urteil vom 16. Mai 2023 hatte der BGH das Verbot der wörtlichen Wiedergabe von Tagebuchauszügen in der Süddeutsche Zeitung aufgehoben (ZUM 2023, 782, vgl. Meldung vom 16. Mai 2023). Die dagegen gerichtete Anhörungsrüge blieb nun ohne Erfolg. Art. 103 Abs. 1 GG sei nicht verletzt.

Die Entscheidung des BGH vom 16. Mai 2023 kommentierten in der ZUM Prof. Johannes Hager (ZUM 2023, 793) und Prof. Roger Mann (ZUM 2023, 791).

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