USA: Filmfiltersystem ist zulässig
US-Präsident George W. Bush hat am 27.4.2005 den »Family Entertainment and Copyright Act of 2005« unterzeichnet. Das berichten US-Medien am 28.04.2005. Internetnutzer, die ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikstücken anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin zum Download ins Internet stellen, erwartet eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis und bis zu 250.000 US-Dollar Geldstrafe. Verfolgen die Täter ein kommerzielles Interesse, droht ihnen eine Strafe von fünf Jahren, im Wiederholungsfall eine Strafe von zehn Jahren.
Weiter stärkt das Gesetz die Kontrollmöglichkeit der Programminhalte im Fernsehen durch den Verbraucher, indem es den Einsatz entsprechender Techniken für zulässig erklärt. Gemeint ist unter anderem das Filtersystem der in Utah ansässigen Firma Clearplay, das es ermöglicht, ungewollte Szenen mit Sex und Gewalt auszufiltern. Gegen das Unternehmen hatte der US-Verband Directors Guild of America wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt.
Entsprechend einer im »Artists' Rights and Theft Prevention Act« (ART Act) enthaltenen Regelung wird außerdem das Filmen einer Kinovorführung mit Camcordern als Straftat eingestuft. Zwar ist dies in einigen Staaten bereits unter Strafe gestellt, eine bundesweite Regelung existierte bisher allerdings noch nicht.
Dokumente:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2250:
https://www.urheberrecht.org/news/2250/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.