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13.04.2005; 17:03 Uhr
ARD nimmt Stellung zu EU-Vorwurf der mangelnden Transparenz
»Kontrolle über Erfüllung und Einhaltung des öffentlichen Auftrags ist flächendeckend garantiert«

Auf der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD hat der Senderverband zu dem Vorwurf der EU-Kommission, den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland mangele es an Transparenz, Stellung genommen. Einer eigenen Pressemitteilung vom 13.4.2005 zufolge begrüßten die Gremienvorsitzenden zwar, dass der Europarat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor kurzem in einer Resolution als unverzichtbar für das digitale Zeitalter erklärt habe. Die EU-Kommission sei nun aber gefordert, diese Verpflichtung bei ihrer Politik gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen umzusetzen und insbesondere bei der Anwendung der Regeln des Europäischen Beihilferechts, der Fernsehrichtlinie und der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zu berücksichtigen.

Die EU-Kommission war nach Prüfung der Beschwerde des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland nicht mehr in Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages steht, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen. Die Wettbewerbshüter aus Brüssel ersuchten daher im März 2005 die Bundesregierung, die Rolle und Finanzierung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klarzustellen.

In Reaktion auf das Ersuchen weist die ARD darauf hin, dass es allein Aufgabe der Mitgliedstaaten sei, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Dieser werde durch die Selbstverpflichtungen der Öffentlich-Rechtlichen weiter konkretisiert. Die Kontrolle über die Erfüllung und Einhaltung dieses öffentlichen Auftrages werde durch die Gremien der Landesrundfunkanstalten, die ARD-Konferenz der Gremienvorsitzenden und durch den ARD-Programmbeirat flächendeckend gewährleistet.

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