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20.04.2005; 16:46 Uhr
Beanstandung gegen SAT 1 wegen Schleichwerbung
LMK Rheinland-Pfalz geht gegen Sender vor

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Sitzung am 18.4.2005 gegenüber SAT.1 eine Beanstandung wegen eines Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot ausgesprochen. Kritik äußerten die Medienwächter an einem im Rahmen des Informationsprogramms »17:30 - Live aus Berlin« ausgestrahlten Beitrag. In dem Bericht, der sich mit der Pflanze Mönchspfeffer befasste, soll SAT. 1 ein Medikament beworben haben. Der Sender habe nur ein Medikament genannt, das den Wirkstoff der Pflanze enthält, obwohl es eine Vielzahl vergleichbarer Medikamente gibt. Da die hierdurch hervorgerufene Werbewirkung sehr hoch sei, ging die Versammlung der LMK davon aus, dass die Produktdarstellung seitens des Veranstalters absichtlich zu Werbezwecken erfolgte und somit ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot vorliegt.

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[IUM/kr]

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