Rechtsstreit der CRIA gegen Internet Service Provider geht in die nächste Runde
Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) kämpft seit dem 20.4.2005 vor einem Bundesgericht in Toronto gegen ein Urteil des Federal Court of Appeal an, wonach sie Internet Service Provider (ISP) nicht dazu verpflichten kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Sollte das Gericht zugunsten der ISP entscheiden, befürchtet der Branchenverband laut kanadischer Medienberichte desselben Tages Einbußen in Millionenhöhe und den erneuten Verlust von Arbeitsplätzen in der Musikindustrie.
Im Fall hatte die kanadische Musikindustrie fünf ISP auf Herausgabe von Nutzerdaten verklagt, um anschließend gegen 29 Tauschbörsennutzer rechtliche Schritte einleiten zu können. Der Richter Konrad von Finckenstein lehnte dies ab. Das Bereitstellen von Musikdateien in Tauschbörsen oder das Herunterladen der Songs begründe keinen Verstoß gegen das kanadische Urheberrecht, da die Dateien nicht aktiv verteilt werden würden. Zu diesem Ergebnis kam er durch den Vergleich des Online-Musiktauschs mit dem Aufstellen von Kopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken. Einen wesentlichen Unterschied zwischen einer mit urheberrechtlich geschütztem Material gefüllten Bibliothek, in der ein Fotokopierer steht und einem Computer, der seine persönlichen Dateien in einer gemeinschaftlichen P2P-Plattform bereitstelle, könne nicht festgestellt werden. Hierbei handelt es sich nach Ansicht der Beschwerdeführer um fehlerhafte Schlussfolgerungen. Es sei festzustellen, dass auch das Bereitstellen von Dateien für Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt. Mit einem Urteil wird nicht vor August 2005 gerechnet.
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