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21.04.2005; 16:40 Uhr
BPI siegt erneut im Rechtsstreit um Tauschbörsenhandel
Britische Musikindustrie hat Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider

Die British Phonographic Industry (BPI) kann Internet Service Provider (ISP) dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. So entschied das High Court in London am 19.4.2005 und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Einer Pressemitteilung der britischen Musikindustrie zufolge müssen die ISP nach der Anordnung die Daten von 33 Kunden innerhalb von 14 Tagen an die BPI herausgeben. Im Kampf gegen die Online-Piraterie hatte der Musikbranchenverband bereits im Oktober 2004 und im März 2005 entsprechende Anordnungen erkämpft. Insgesamt beläuft sich die Zahl der bekannten ISP-Kunden auf 90. Gegen sie wird nun Klage wegen Urheberrechtsverletzung erhoben. Die durch illegale Downloads in den letzten zwei Jahren verursachten Verluste beziffert der Branchenverband auf rund 650 Mio. Pfund - über 955 Mio. Euro.

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