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22.04.2005; 17:30 Uhr
Hochschulrektorenkonferenz: stärkere Berücksichtigung des Bildungsbereichs bei Urheberrechtsreform
Memorandum der Informationsrechtler Prof. Dr. Ulrich Sieber und Prof. Dr. Thomas Hoeren veröffentlicht

Die Belange von Bildung, Forschung und Wissenschaft werden nach Ansicht der deutschen Hochschulen durch den »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« nicht ausreichend berücksichtigt. Verbesserungsvorschläge soll nun ein im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erstelltes Memorandum mit dem Titel »Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft - Anforderungen an das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« enthalten. Herausgeber der am 22.4.2005 in Berlin veröffentlichten Publikation sind einer Pressemitteilung der HRK desselben Tages zufolge Professor Dr. Ulrich Sieber, Direktor am Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und wissenschaftlicher Leiter des Rechtsinformatikzentrums der Universität München sowie Professor Dr. Thomas Hoeren, Geschäftsführender Direktor am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.

HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens wies darauf hin, dass auch die Gesamtwirtschaft von einer wissenschaftsfreundlichen Ausgestaltung des Urheberrechts profitiere. »Letztlich haben auch die Unternehmen ein Interesse daran, dass ihre Kooperationspartner in der Wissenschaft einen bestmöglichen Zugriff auch auf elektronische Informationen haben, die zum Beispiel in kleinen Hochschulen nicht verfügbar sind«, so Gaethgens. Er forderte den Gesetzgeber auf, für den Bereich der elektronischen Übermittlung ebenso »gut funktionierende Nutzungsregeln« zu schaffen, wie sie bereits für gedruckte Werke bestehen.

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