Letzte Instanz im Rechtsstreit der US-Branchenindustrie gegen Grokster und Streamcast
Am 29.3.2005 fand der erste Verhandlungstag im Rechtsstreit der Recording Industry Association of America (RIAA) und der Motion Picture Association of America (MPAA) gegen die Betreiber der Tauschbörsen »Grokster« und »Morpheus« vor dem obersten Gericht der USA statt. Der Supreme Court muss prüfen, ob die dezentralen Netzwerke, auf deren Festplatten Musik und Filme getauscht werden können, für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit einer Entscheidung wird im Juli 2005 gerechnet.
Laut US-amerikanischer Medienberichte vom 30.3.2005 sind die Klägeranwälte der Ansicht, 90 Prozent der über P2P-Börsen getauschten Dateien, seien illegal. Mit Hilfe bestimmter Filtersysteme könnten solche Urheberrechtsverletzungen verhindert werden. Die gegnerischen Anwälte sehen allein in dem Bereitstellen der Software keine strafbare Handlung. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnten die Hersteller von praktisch jeder neuen Technologie, die gleichermaßen legal wie illegal eingesetzt werden könne, verklagt werden.
Unterstützt werden »Grokster« und »Morpheus« von Intel und dem Industrieverband Comsumer Electronics Association, die die Behinderung der technischen Innovation befürchten. Unternehmen wie Microsoft, Apple, AOL, Yahoo und Google, wollen sich in Eingaben zu dem Fall äußern. Sie erwarten eine Schwächung der US-amerikanische Wirtschaft, wenn Unternehmen dafür haftbar gemacht werden können, dass die Nutzer ihrer Produkte diese illegal verwenden. Nicht die Beklagten sollen gestärkt, sondern ein Präzedenzfall vermieden werden.
Die Vorinstanzen hatten bisher zugunsten der Beklagten entschieden und eine Schließung der Netzwerke abgelehnt. Hierbei wandten die Gerichte erstmals das Videorecorder betreffende Betamax-Urteil auf Internet-Tauschsoftware an. Wie bei Videorecordern könne der Hersteller der Software nicht für die Handlungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden, da auch die Software für legale und illegale Anwendungen genutzt werden könne. Mangels eines zentralen Servers hätten die Entwickler der Tauschbörsen keinen Überblick darüber, was getauscht werde.
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