RIAA zieht zwei Klagen gegen angebliche Tauschbörsennutzer zurück
Die Recording Industry Association of America (RIAA) musste zwei ihrer bisher 9174 Klagen gegen Tauschbörsennutzer zurückziehen. Dies berichtet die »The Daily Pennsylvanian« in seiner Onlineausgabe vom 30.3.2005. Nachdem der US-Musikbranchenverband im Februar 2005 Klage gegen eine Verstorbene erhoben hatte, kam es ein weiteres Mal zu Problemen bei der Identifizierung von Internetnutzern und der darauf folgenden Klageerhebung. So konnten angeblich von Studenten der University Penn State genutzte IP-Adressen nicht einem bestimmten User zugeordnet werden.
Bei der RIAA sieht man den Grund für die falsche Anklage in den Ermittlungsmethoden. Da der Branchenverband die Provider nicht auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) dazu verpflichten kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen, muss sie zunächst Klage gegen Unbekannt erheben. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Diesen so genannten »John Doe«-Prozessen schließen sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten an.
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