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04.04.2005; 15:31 Uhr
GEMA startet Aufklärungskampagne auf Frankfurter Musikmesse
Internetnutzer sollen über Rechtslage bei Musikdownloads informiert werden

Wie in einer eigenen Pressemitteilung vom 1.4.2005 angekündigt, wird die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Internationale Musikmesse Frankfurt vom 6. bis 9. April nutzen, um die Netzuser über die Rechtslage hinsichtlich des Downloads von Musik aus dem Internet aufzuklären. Die Vervielfältigung für den privaten Gebrauch wird nach der Novelle des Urheberrechtsgesetzes nur zulässig sein, soweit zur Vervielfältigung keine »offensichtlich illegale Quelle« verwendet wird. Wann von einer solchen rechtswidrigen Vorlage auszugehen ist, soll dem Internetnutzer nun nahe gebracht werden. So können der Pressemitteilung zufolge illegale Angebote durch offenkundig unrealistische Marktpreise für die Downloads und eine unprofessionelle Präsentation, insbesondere ohne Hinweise auf allgemeine Geschäftsbedingungen, identifiziert werden. Als Beispiel für ein illegales Musikangebot nennt Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandvorsitzender der GEMA, den sehr günstigen russischen Downloadservice allofmp3.com. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Anzahl heruntergeladener Titel, sondern nach übertragenem Transfervolumen. Gegen Zahlung von zwei Cent pro MByte kann der Nutzer sich also einen Titel für vier bis zehn Cent herunterladen. Nach Angaben Kreiles haben die Betreiber keine Lizenzverträge mit der GEMA abgeschlossen, so dass das Angebot in Deutschland illegal sei.

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[IUM/kr]

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