mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.03.2005; 10:56 Uhr
Musikbranche fordert Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen
Und Senkung der Mehrwertsteuer auf Musik-CDs

Die deutschen Phonoverbände appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene dafür Sorge zu tragen, dass die Schutzfristen von Musikaufnahmen um 45 auf 95 Jahre nach Veröffentlichung des Tonträgers ausgedehnt werden.

Laut einer verbandseigenen Pressemitteilung vom 9.3.2005 begründete Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, diese Forderung mit der lebenslangen Sicherung einer gerechten Vergütung der Künstler aus ihren Musikeinnahmen. Außerdem wies er auf die Unterschiede in den Schutzfristen außerhalb der Europäischen Union hin, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr behinderten und die Wettbewerbsbedingungen verfälschten. »Es ist unverständlich, dass diese Musikaufnahmen in Europa weniger geschützt werden als in vielen anderen Ländern der Welt. Auch die Musikunternehmen brauchen deswegen eine Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre.« Der Pressemitteilung zufolge beträgt die Schutzfrist in den USA 95 bzw. 120, in Mexiko 75, in Australien, Chile, Brasilien, Peru und der Türkei je 70 und in Indien 60 Jahre und damit einen deutlich längeren Schutz als in Deutschland.

Weiter fordert die Musikwirtschaft den Einsatz der Bundesregierung im Rahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU. So sollen Musikmedien in die Liste von Produkten aufgenommen werden, die mit einem ermäßigten Steuersatz belegt werden können. In dem vollen Steuersatz von 16 % sehen die deutschen Phonoverbände eine kulturpolitisch ungerechte Wertentscheidung, die der Bedeutung von Musik nicht gerecht wird. CDs seien ebenso Kulturgut wie Bücher und Noten, für die schon jetzt der ermäßigte Satz von sieben Prozent gelte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2194:

https://www.urheberrecht.org/news/2194/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.