mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
10.03.2005; 14:18 Uhr
Erhöhung der Rundfunkgebühr voraussichtlich zum 1.4.2005
Sachsen stimmt Gebührenerhöhung als vorletztes Bundesland zu

Die von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat wird voraussichtlich wie geplant zum 1.4.2005 in Kraft treten. Dies berichtet die »Süddeutsche Zeitung« (SZ) in ihrer Ausgabe vom 10.3.2005. Der sächsische Landtag hat am selben Tag für den entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidenten gestimmt. Damit fehlt lediglich noch die Zustimmung Baden-Württembergs. Mit einem Scheitern der Gebührenerhöhung wird nun nicht mehr gerechnet.

In einem Expertengutachten hatte der juristische Dienst des Sächsischen Landtages den Abgeordneten empfohlen, gegen die Erhöhung zu stimmen. Laut dem Ende Februar 2005 veröffentlichten Gutachten ist der Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfassungswidrig, da die Ablehnung des ersten Entwurfs durch die Ministerpräsidenten der Länder im Herbst 2004 nicht ausreichend begründet worden ist. So hätten sie auf die Gebührenschranke der Sozialverträglichkeit eingehen müssen, wie etwa dass eine Gebührenerhöhung zu einer unzumutbar hohen Kostenbelastung führe.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2196:

https://www.urheberrecht.org/news/2196/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.