BPI verbucht erneut gerichtlichen Erfolg im Rechtsstreit um Tauschbörsenhandel
Die British Phonographic Industry (BPI) kann Internet Service Provider (ISP) dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. So entschied das High Court in London und bestätigte damit seine Rechtsprechung vom Oktober 2004. Nach der Anordnung müssen die ISP die Daten von 31 Kunden innerhalb von 14 Tagen an die BPI herausgeben. Im Kampf gegen die Online-Piraterie hatte die britische Musikindustrie durch Pressemitteilung vom 4.3.2005 die ersten außergerichtlichen Einigungen mit Tauschbörsennutzer publik gemacht. Die 31 nun Betroffenen sollen ebenfalls die Gelegenheit einer außergerichtlichen Einigung erhalten.
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