Verwertungsgesellschaften fordern Nachbesserungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Bild-Kunst und VG Wort üben einer Pressemitteilung der VG Bild-Kunst zufolge gemeinsam Kritik an der geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sie sich an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen und bitten darauf hinzuwirken, dass der Bereich der Verwertungsgesellschaften von der Öffnung unberührt bleibe. In diesem Bereich sollen ausländische Unternehmen nicht Dienste anbieten können, deren gesetzlichen Rahmen die Herkunftsländer bestimmen, da sonst »eine geordnete Fortführung der kollektiven Rechtswahrnehmung nicht mehr möglich sein wird«. Hierdurch würden Nachteile für die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Urheber, leistungsschutzberechtigten Künstler und Produzenten sowie für die Nutzer entstehen.
Ein Sprecher der Verwertungsgesellschaften erklärte der Pressemitteilung zufolge, »die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Entwurfsfassung schadet der Arbeit der Verwertungsgesellschaften, gefährdet den Kulturauftrag dieser Gesellschaften und verhindert das Ziel der EU, den Nutzern im europäischen Binnenmarkt einen erleichterten und effektiven Zugang zu Rechten zu ermöglichen«.
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