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26.02.2005; 14:26 Uhr
Rechtsexperten halten Rundfunkstaatsvertrag für verfassungswidrig
Keine ausreichende Begründung der Ablehnung des ersten Entwurfs

Der Rundfunkstaatsvertrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Expertengutachten des Sächsischen Landtages laut einer Pressemitteilung der ddp vom 26.2.2005. Der juristische Dienst des Parlaments bemängelt in dem von der PDS beantragten Gutachten, dass die Ablehnung des ersten Entwurfs des Rundfunkstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder im Herbst 2004 nicht ausreichend begründet war. So hätten sie auf die Gebührenschranke der Sozialverträglichkeit eingehen müssen, wie etwa dass eine Gebührenerhöhung zu einer unzumutbar hohen Kostenbelastung führe.

Da der Landtag dem Staatsvertrag laut Gutachten nicht zustimmen darf, könnte die von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat ab dem 1.4.2005 scheitern. Sollte es dennoch zur Verabschiedung kommen, kann der Beschluss vor dem Verfassungsgericht in Leipzig angefochten werden. Der Sächsische Landtag wird voraussichtlich am 9. März über die Gebührenerhöhung entscheiden.

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[IUM/kr]

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