Porsch fordert Korrektur des Rundfunkänderungsstaatsvertrags
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss korrigiert werden. Dies fordert laut einer Pressemitteilung der ddp vom 1.3.2005 PDS-Fraktionschef Peter Porsch per Brief von Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU). Der PDS-Abgeordnete reagiert damit auf ein von seiner Partei beantragtes Expertengutachten des Sächsischen Landtages. Der juristische Dienst des Parlaments bemängelt in dem Ende Februar 2005 veröffentlichten Gutachten, dass die Ablehnung des ersten Entwurfs des Rundfunkstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Länder im Herbst 2004 nicht ausreichend begründet war. So hätten sie auf die Gebührenschranke der Sozialverträglichkeit eingehen müssen, wie etwa dass eine Gebührenerhöhung zu einer unzumutbar hohen Kostenbelastung führe.
Porsch wünscht in dem Brief Auskunft darüber, in welcher Art und Weise, mit welchem Verfahren und mit welchem Zeithorizont Milbradt dem Sächsischen Landtag einen den rundfunk- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag vorzulegen gedenke. Seine Vorgehensweise soll der Landeschef bis zum 3.3.2005 vorbringen, da an diesem Tag der Medienausschuss des Parlaments zusammenkommt. Über die Gebührenerhöhung wird der Sächsische Landtag voraussichtlich am 9.3.2005 entscheiden.
Da der Landtag dem Staatsvertrag laut Gutachten nicht zustimmen darf, könnte die von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat ab dem 1.4.2005 scheitern. Sollte es dennoch zur Verabschiedung kommen, kann der Beschluss vor dem Verfassungsgericht in Leipzig angefochten werden.
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