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02.03.2005; 18:43 Uhr
Entscheidung im Plagiatsverfahren um Musikhit
Gitarrenpassagen der Stücke »Still got the Blues« und »Nordrach« nahezu identisch

In dem Plagiatsstreit um seinen Hit »Still got the blues« musste der Rock- und Bluesgitarrist Gary Moore eine Niederlage einstecken. Einem Bericht der AFP vom 2.3.2005 zufolge hat das Landgericht München I (LG) am selben Tag einen Beschluss (Az.: 21 0 23120/00 Veröffentlichung in der ZUM folgt) erlassen, wonach die begründete Vermutung bestehe, dass ein Teil des Liedes in Anlehnung an das Stück »Nordrach« des Kläger entstanden sei. Die streitgegenständlichen Passagen seien nahezu identisch. Im Fall hatte der Sänger der mittlerweile aufgelösten deutschen Band »Nordrach« behauptet, dass die Schlussklänge von Moores Stück denen seines schon Anfang der 70er Jahre verfassten Titels in unzulässiger Weise ähnelten. Nun fordert er von der Plattenfirma Virgin unter anderem Schadensersatz. Gary Moore soll weitere öffentliche Aufführungen unterlassen.

Der Einschätzung eines Gutachters folgend geht die 21. Zivilkammer des LG davon aus, dass die streitgegenständliche Passage aus dem Stück des Klägers so individuell und eigenschöpferisch ist, dass sie sich deutlich von anderen Stücken abhebt. Es sei nur schwer vorstellbar, wie Moore auf diese gekommen sein könnte, ohne »Nordrach« zu kennen. Die beklagte Plattenfirma muss nun nachweisen, dass Moore keine Gelegenheit hatte, »Nordrach« zu hören.

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[IUM/kr]

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