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03.03.2005; 16:55 Uhr
EU-Kommission fordert Klarstellung der Rolle und Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen
»Finanzierung steht nicht in Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages«

Wie in Irland und den Niederlanden steht die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch in Deutschland nicht mehr in Einklang mit Artikel 87 des EG-Vertrages, wonach die Mitgliedstaaten keine den Wettbewerb verfälschenden Beihilfen gewähren dürfen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt die Europäische Kommission (EU-Kommission) nach Prüfung der Beschwerde des Verbands Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) und ersucht die Bundesregierung, die Rolle und Finanzierung der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten klarzustellen. Laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission vom 3.3.2005 hat die Bundesregierung nun Gelegenheit, ihre Bemerkungen vorzubringen und Maßnahmen für Änderungen des Finanzierungssystems vorzuschlagen. Entsprechende Maßnahmen wie die eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrags und geeignete Mechanismen, um eine Überkompensation der öffentlich rechtlichen Tätigkeiten zu verhindern, sollen in den Mitgliedstaaten Frankreich, Italien, Spanien und Portugal bereits umgesetzt oder zumindest vorgeschlagen worden sein.

Die EU-Kommission stellt in der Pressemitteilung klar, dass der Internet-Auftritt von ARD und ZDF zwar Teil ihres Grundversorgungsauftrages ist. Der Umfang und die Finanzierung durch öffentliche Mittel sollten allerdings nicht von den öffentlichen Anstalten selbst, sondern von den betreffenden Mitgliedstaaten geregelt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass »nur solche Dienstleistungen einbezogen werden, die die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft in gleicher Weise wie die herkömmlichen Rundfunkanstalten befriedigen«.

Der VPRT sieht durch die Forderung der EU-Kommission seine Kritik an der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Internetangebote durch die Rundfunkgebühr bestätigt. Aus dem entsprechenden Schreiben an die Bundesregierung gehe hervor, »dass die Verwendung der Rundfunkgebühren in Deutschland derzeit nicht transparent und mit dem EU-Wettbewerbsrecht so nicht vereinbar ist«, erklärte der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, laut einer Pressemitteilung des VPRT vom 3.3.2005. Auch stellten die Wettbewerbshüter in Brüssel klar, dass es in Deutschland zwingend einer präzisen Definition des Grundversorgungsauftrages und einer Abgrenzung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Auftrag und den kommerziellen Tätigkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere auch mit Blick auf deren Online- und Mobilfunk-Aktivitäten, bedürfe.

Die ARD dagegen sieht einer eigenen Pressemitteilung vom 3.3.2005 zufolge den Vorwurf des VPRT, bei der Gebührenfinanzierung handle es sich um eine unzulässige Beihilfe, als zurückgewiesen an.

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