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07.02.2005; 15:36 Uhr
RIAA erhebt Klage gegen Verstorbene
Angeklagte starb einen Monat vor Klageeinreichung

Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat sich ein weiteres Mal bei der Identifizierung eines Internetnutzers und der darauf folgenden Klageerhebung geirrt. Der US-Musikbranchenverband hatte Klage gegen die 83-jährige Gertrude Walton mit dem Vorwurf erhoben, diese habe Hunderte von Titeln mit Pop-, Rock- und Rapmusik illegal zum Tausch angeboten. Laut US-Medienberichten vom 7.2.2005 war die Angeklagte jedoch einen Monat vor Einreichung der Klage gestorben. Außerdem verfügte sie nicht über einen Rechner. Bei der RIAA sieht man den Grund für die falsche Anklage in den Ermittlungsmethoden. Da der Branchenverband die Provider nicht auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) dazu verpflichtet kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen, muss sie zunächst Klage gegen Unbekannt erheben. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Diesen so genannten »John Doe«-Prozessen schließen sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten an. Der Branchenverband vermutet die Fehlerquelle bei dem Provider, der möglicherweise die falschen Kundendaten mit den von der RIAA angegebenen IPs kombiniert hat.

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[IUM/kr]

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