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08.02.2005; 18:34 Uhr
Filmindustrie fordert Streichung der Bagatellklausel
VdF hält Kampf Filmpiraterie ansonsten »zum Scheitern verurteilt«

In einem Brief an das Bundesministerium der Justiz äußert sich der Verband der Filmverleihe (VdF) mit »großer Sorge« über den am 12.1.2005 in Berlin vorgestellten abschließenden Entwurf für die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen des so genannten zweiten Korbes der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Wie »heiseonline« am 8.2.2005 berichtet kritisiert die Filmindustrie den geplanten Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle, wonach das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben soll. »Sollte diese neue Vorschrift ohne Einschränkung auch für den Kinofilmbereich gelten, ist unser Kampf gegen die Auswirkungen der Piraterie zum Scheitern verurteilt«, befürchtet VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn Angaben des Branchendienstes zufolge in dem Schreiben. Die Justizministerin möge »dringend, auf die Einführung dieser Raubkopierer-Klausel verzichten«. Durch die Klausel werde die Rechtsverfolgung in absurder Weise geschwächt. Außerdem bewirke sie eine Legalisierung von Milliarden von Raubkopien. Wenn jeder der nach der Brennerstudie ermittelten 40 Millionen User 50 Kopien von aktuellen Filmen pro Jahr herstellte, ergäbe dies 2 Milliarden Kopien, die straffrei gegen den Willen der Rechteinhaber privat vervielfältigt werden dürfen, so Klingsporn.

Der Entwurf legt die genaue Bagatellgrenze nicht fest. Die Klärung der Frage, welche Anzahl an Kopien zu einer strafbaren Handlung führt, soll den Gerichten überlassen werden. Wie die Ministerin bei der Vorstellung des Entwurfs klarstellte sollen Verletzungen im einstelligen Bereich straffrei bleiben, im zweistelligen grenzwertig und im dreistelligen sicher strafbar sein.

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[IUM/kr]

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