mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.01.2005; 15:42 Uhr
Welt: Gebührenerhöhung könnte am Widerstand aus Dresden scheitern
CDU-Abgeordneter Eggert: »Gebührenerhöhung mit Gewissen kaum vereinbar«

Die von den Ministerpräsidenten vorgeschlagene Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat ab dem 1.4.2005 könnte am Widerstand aus Sachsen scheitern. Dies berichtet »Die Welt« in ihrer Ausgabe vom 14.1.2005. Der frühere sächsische Innenminister und CDU-Parlamentarier Heinz Eggert äußerte der Tageszeitung gegenüber, er befinde sich als freier Abgeordneter in einem »Zwiespalt«. Im März 2005 solle er im Landtag für den Beschluss der Ministerpräsidenten abstimmen. Mit seinem Gewissen könne er dies jedoch »kaum vereinbaren«. Und weil er in Sachsen nicht der einzige sei, der so denke, könnte die ganze Gebührenerhöhung vielleicht dort noch scheitern.

Schon im Rahmen des letzten Gebührenerhöhungsverfahrens vor vier Jahren stand die Gebührenerhöhung aufgrund des Widerstandes aus Dresden kurz vor der Kippe. Die Abgeordneten der CDU-Fraktion forderten mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, eine »Rundfunkkommission« und sie notierten, dass eine »weitere Erhöhung die Sozialverträglichkeit gefährdet«. Dies sollte die letzte Erhöhung vor einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein.

Mit der auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 8.10.2004 übereinstimmend beschlossenen Gebührenerhöhung sind die Unions- und SPD-geführten Länder unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht, zurückgeblieben. Nun müssen sich die Landtage mit der Entscheidung befassen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2128:

https://www.urheberrecht.org/news/2128/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.