Supreme Court verhandelt ab Ende März über Internet-Tauschbörsen
Der Rechtsstreit der Recording Industry Association of America (RIAA) und der Motion Picture Association of America (MPAA) gegen die Betreiber der Tauschbörsen »Grokster« und »Morpheus« wird ab dem 29.3.2005 vor dem obersten Gericht der USA verhandelt. Der Supreme Court wird prüfen, ob die dezentralen Netzwerke, auf deren Festplatten Musik und Filme getauscht werden können, für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Mit einer Entscheidung wird im Juli 2005 gerechnet. Wie US-Medien am 24.1.2005 berichten, wollen sich Unternehmen wie Microsoft, Apple, AOL, Yahoo und Google in Eingaben zu dem Fall äußern. Sie befürchten eine Schwächung der US-amerikanische Wirtschaft, wenn Unternehmen dafür haftbar gemacht werden können, dass die Nutzer ihrer Produkte diese illegal verwenden. Nicht die Beklagten sollen gestärkt, sondern ein Präzedenzfall vermieden werden.
Die Vorinstanzen hatten bisher zugunsten der Beklagten entschieden und eine Schließung der Netzwerke abgelehnt. Hierbei wandten die Gerichte erstmals das Videorecorder betreffende Betamax-Urteil auf Internet-Tauschsoftware an. Wie bei Videorecordern könne der Hersteller der Software nicht für die Handlungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden, da auch die Software für legale und illegale Anwendungen genutzt werden könne. Mangels eines zentralen Servers hätten die Entwickler der Tauschbörsen keinen Überblick darüber, was getauscht werde.
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