RIAA verklagt weitere 754 Tauschbörsennutzer
Wieder hat die Recording Industry Association of America (RIAA) einen Monat seit der letzten Klagewelle verstreichen lassen und geht nun gegen weitere 754 Tauschbörsennutzer gerichtlich vor. Laut US-Medienberichten vom 29.10.2004 handelt es sich auch hier um so genannte »John Doe«-Prozesse gegen Unbekannt. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Den Klagen gegen Unbekannt werden sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten anschließen. 20 der Verdächtigen loggten sich den Medienberichten zufolge über Universitätsnetzwerke ein.
Insgesamt hat der Verband seit 2003 nun 7704 Nutzer von P2P-Börsen verklagt. Die ersten Klagen waren noch gegen namentlich benannte User gerichtet. Dagegen handelt es sich bei den seit Ende Januar 2004 in monatlichen Abständen vorgenommenen Klagewellen um Prozesse gegen Unbekannt. Damit reagiert der US-Musikbranchenverband auf eine Entscheidung eines Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia vom Dezember 2003, wonach die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichtet kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Zu einer gerichtlichen Entscheidung hat es bisher keiner der Beklagten kommen lassen. Vielmehr wurden bislang 1475 Vergleiche geschlossen. Im Durchschnitt wurden dabei Schadenersatzzahlungen in Höhe von 3000 Dollar fällig, aber auch Fälle mit über 5000 Dollar Vergleichssumme sind bekannt.
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