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16.12.2004; 17:06 Uhr
Bundesforschungsministerium sieht Nachbesserungsbedarf des Referentenentwurfs
Belange von Bildung, Forschung und Wissenschaft sind angemessen zu berücksichtigen

Aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) tönt Kritik an dem am 29.9.2004 veröffentlichten »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft«. Dieser müsse die Belange von Bildung, Forschung und Wissenschaft angemessen berücksichtigen. Die Bundesregierung habe sich in dem Aktionsprogramm »Informationsgesellschaft Deutschland 2006« verpflichtet, den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen »zu fairen Bedingungen« sicherzustellen. Entsprechend äußerte sich Wolf-Michael Catenhusen, Staatssekretär im BMBF gegenüber heise online.

Doch stattdessen enthalte der Gesetzesentwurf stark einschränkende Regelungen für Dokumentenlieferdienste, Bibliotheken und Schulen. So ist der Kopienversand auf Bestellung grundsätzlich »im Wege des Post- und Faxversandes« möglich, sofern sich der Besteller auf § 53 UrhG berufen kann. In elektronischer Form dürfen die Bibliotheken Kopien nur versenden, sofern keine Möglichkeit besteht, diese online »mittels einer vertraglichen Vereinbarung« zu erwerben. Doch auch dann dürfen nur Bilddateien versandt werden, nicht die digitalisierten Texte selbst. Außerdem sollen Bibliotheken an Bildschirmen nur so viele Exemplare digital zugänglich machen dürfen, wie im Papierbestand vorhanden sind.

Catenhusen fordert nun die Umsetzung auch der nicht bindenden Regelungen der EU-Richtlinie, die eine freiere Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu Gunsten von Bildung und Forschung ermöglichen sollen. Die durch den so genannten ersten Korb »begonnene Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie muss unter dem Gesichtspunkt des Erhalts unserer Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden«, meint Catenhusen gegenüber dem Onlinenachrichtendienst.

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[IUM/kr]

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