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15.11.2004; 15:17 Uhr
Gewerkschaft befürchtet Abbau des Urheberschutzes
»Gravierende Einschnitte« durch Streichung des § 31 Abs. 4 UrhG

Der vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« vom 27.9.2004 stößt bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf Kritik. Die Gewerkschaft befürchtet laut eigener Pressemitteilung vom 14.11.2004 »gravierende Einschnitte« ins Urheberrecht. Im Gegensatz zu den Vorgaben der Richtlinie zur so genannten Informationsgesellschaft sei das BMJ »offenbar fest entschlossen«, den Urheberschutz »nicht aus-, sondern abzubauen«.

Anstoß nimmt ver.di vor allem in der Streichung des bisherigen § 31 Abs. 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), der eine Vereinbarung über unbekannte Nutzungsarten unmöglich machte. Im Filmbereich könnten nach dem Referentenentwurf per Vertrag »alle - auch die unbekannten« Rechte der Urheber und ausübenden Künstler »automatisch an den Produzenten abgegeben werden«. Erfreut äußerte sich ver.di dagegen über die im Entwurf benannte Neugestaltung der Vergütungssätze für Privatkopien, die sich derzeit noch auf dem Stand der Regelung des Jahres 1985 befinde. Allerdings fordert die Gewerkschaft den Gesetzgeber auf, den Maßstab für die Vergütungen durch Preise für Geräte wie Scanner und Speichermedien, zum Beispiel DVD-Rohlinge, zu bestimmen, die sich dank enormer Produktivitätsfortschritte kontinuierlich senken, was sich entsprechend auf die Vergütungen auswirken werde.

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