Privatsender kritisieren Referentenentwurf
Der am 29.9.2004 veröffentlichte »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« stößt beim Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) auf erhebliche Bedenken. Bei einer Anhörung am 15.11.2004 vor dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) forderte Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, laut einer Pressemitteilung des Verbandes vom selben Tag die Beteiligung der Sendeunternehmen an der Pauschalvergütung für private Aufzeichnungen. Die in Deutschland seit fast 20 Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Sendeunternehmen seien entsprechend zu ändern. Sie seien inzwischen historisch überholt, da private Sendeunternehmen erhebliche Investitionen in ihr Programm tätigen würden, die größtenteils durch Werbung refinanziert werden müssten, erklärte Doetz. »Es ist überfällig, den privaten Sendeunternehmen endlich den Ausgleich zukommen zu lassen, den andere Rechteinhaber wie die Tonträgerindustrie schon jahrelang erhalten, wenn sie etwa für die Privatkopie einer Sampler-CD pauschal vergütet werden.« Den Privatsendern entstünden durch private Aufzeichnungen Werbeeinbußen, da hierdurch weniger Zuschauer die Folgeausstrahlungen von Sendungen ansehen würden.
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