Keine Änderung der EU-Vorgaben für Online-Auftritt der Öffentlich-Rechtlichen
Der EU-Kulturministerrat hält die Brüsseler Vorgaben für Online-Dienste öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten für ausreichend. Dies berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ) am 16.11.2004. Nach Angaben eines Kommissionssprechers habe die deutsche Kulturstaatsministerin Christina Weiss keine Mehrheit für ihren Wunsch nach einer Arbeitsgruppe zu dem Thema der Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter gefunden. Für die meisten der 25 EU-Mitgliedstaaten ist die Frage durch eine Kommissionsmitteilung von 2001 ausreichend geklärt.
Weiss hatte sich für die rechtliche Festschreibung eines programmbegleitenden Online-Angebots der Öffentlich-Rechtlichen ausgesprochen. Die EU-Kulturminister sollten bekräftigen, dass es allein Aufgabe der Mitgliedstaaten sei, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren. Die für Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding bezeichnete die Initiative der Kulturstaatsministerin gegenüber der »FAZ« als »viel Lärm um nichts«.
Derzeit prüft die EU-Kommission die Zulässigkeit gebührensubventionierter Internetangebote. Private Rundfunkveranstalter sind der Ansicht, dass die Finanzierung dieser Inhalte durch die Rundfunkgebühr zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Mobilmarkt führt. Christina Weiss befürchtet hierdurch eine Beschränkung des Online-Auftritts der Öffentlich-Rechtlichen. Die EU-Kommission schaffe sich über das Wettbewerbsrecht eine europäische »Kompetenz-Kompetenz« für den Medienbereich.
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