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10.11.2004; 09:51 Uhr
100.000 Euro Schadensersatz für Lafontaine wegen Sixt-Werbung
Entschädigungssumme bemisst sich nach üblichen Honoraren

Der ehemalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine kann wegen der unerlaubten Verwendung seines Fotos für eine Sixt-Werbung 100.000 Euro Entschädigung verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg durch Urteil (Veröffentlichung in der ZUM folgt) und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 9.1.2004 (ZUM 2004, 399 ff.). Einem Bericht der dpa vom 10.11.2004 zufolge wurde eine Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Im Fall hatte Sixt kurz nach dem Ausscheiden des SPD-Politikers aus der Bundesregierung die Fotos sämtlicher Kabinettsmitglieder in einer Werbeanzeige verwendet, wobei das Foto des Klägers durchgestrichen war. Der Untertitel lautete: »Wir haben auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.«

Nach Ansicht der Richter hat die Autovermietung durch die unerlaubte Verwendung des Bildes nicht nur Honorarkosten gespart, sondern auch Rechte des Politikers verletzt. Die Höhe der Entschädigungssumme orientiert sich nach Angaben des Rechtsanwalts Prinz an Honoraren, die andere Prominente für Werbeverträge erhalten.

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[IUM/kr]

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