Internet Service Provider muss Nutzerdaten an RIAA herausgeben
Die Recording Industry Association of America (RIAA) kann von Internet Service Providern die Herausgabe von Nutzerdaten für die Verfolgung von mutmaßlichen Filesharern verlangen. So entschied ein Bezirksgericht in Pennsylvania einer Pressemitteilung der Electronic Frontier Foundation vom 27.10.2004 zufolge. Nach der Entscheidung müssen die ISP allerdings zunächst ihren Kunden mittels eines gerichtlich vorgefertigten Formulars über die gegen sie durch die RIAA erhobenen Vorwürfe und mögliche Rechtsmittel gegen die Anordnung informieren.
Anders hatte noch ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia im Dezember 2003 geurteilt. Danach kann die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen, ohne bereits Klagen gegen Unbekannt eingereicht zu haben. Daher startet der US-Musikbranchenverband seit Ende Januar 2004 in monatlichen Abständen Klagewellen gegen Unbekannt. Diesen schließen sich Klagen auf Auskunft durch Internet Service Provider an.
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