Musikwirtschaft sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf der Regelung zur Privatkopie
Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 29.9.2004 den »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« veröffentlicht hat, sieht die Musikwirtschaft im Bereich der Regelung der Privatkopie weiterhin Nachbesserungsbedarf. Einer Pressemitteilung der IFPI vom 2.11.2004 zufolge fordert Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, die Rechtsstellung der so genannten Privatkopie weiter zu beschränken. So soll als Vorlage der Privatkopie ausschließlich das eigene Original zulässig sein. Eine Herstellung für Dritte soll verboten werden.
Weiter soll neueren Entwicklungen wie digitalen Rundfunk- und Internetangeboten ein vergleichbarer Schutz zukommen wie offline Bereichen. Gebhardt spricht sich für ein Verbot des Kopierens von Rundfunksendungen und Internetradioprogrammen mit Hilfe »intelligenter« Aufnahmesoftware aus. Eine Speicherung dieser Programme solle nur noch zum zeitversetzten Hören zugelassen werden.
Gerd Gebhardt begründete seine Forderungen: »Die Regelungen der Privatkopie werden immer stärker ausgenutzt. Damit die Musikwirtschaft auch in Zukunft in funktionsfähigen Märkten agiert, ist eine Kopiererlaubnis auf die wirklich privaten Interessen zu begrenzen. Der Regierungsentwurf zur Novelle des Urheberrechtsgesetzes muss diese Gedanken aufnehmen, wenn er der technischen Entwicklung nicht permanent nachhinken will.«
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