BPI siegt im Rechtsstreit um Tauschbörsenhandel
Die British Phonographic Industry (BPI) kann Internet Service Provider (ISP) dazu verpflichten, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. So entschied ein High Court in England einem Bericht des Branchendienstes »silicon.com« vom 15.10.2004 zufolge. Nach der Anordnung müssen die ISP die Daten von 28 Kunden innerhalb von 14 Tagen an BPI herausgeben. Im Kampf gegen die Online-Piraterie hatte die britische Musikindustrie angekündigt gegen 28 Tauschbörsennutzer rechtliche Schritte einzuleiten. Hierfür benötigt sie jedoch die Nutzerdaten. "Wie es scheint handelt es sich hier um massive Urheberrechtsverletzungen," erläuterte Richter Blackburne die Entscheidung. Die 28 Betroffenen sollen die Gelegenheit einer außergerichtlichen Einigung erhalten. Ein Sprecher der Internet Service Providers Association erklärte, er gehe davon aus, dass die ISP die 14-tätige Frist zur Informationsbeschaffung einhalten werden. Ein Vorgehen gegen die Entscheidung erwarte er nicht.
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