Süddeutsche Zeitung: Staatsferne bei ARD und ZDF nicht gegeben
Bei ARD und ZDF gibt es eine unzulässige staatliche Einflussnahme. Zu diesem Ergebnis kommt laut eines Berichts der »Süddeutschen Zeitung« (SZ) vom 22.10.2004 eine Studie der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender. So sei die gegenwärtige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates nicht mit der aus Artikel fünf Grundgesetz abgeleiteten Staatsfreiheit vereinbar. Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sei »zumindest verfassungsrechtlich sehr bedenklich«.
Laut den Verfassern der Studie sind 47 der 77 ZDF-Fernsehräte von Regierungen und Parteien entsandt oder benannt worden. 19 Mitglieder würden unmittelbar von der Exekutive bestimmt. In Nordrhein-Westfalen stand nach Angaben der »SZ« bereits eine Kündigung des ZDF-Staatsvertrages und eine Verfassungsklage in der Diskussion. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin habe Ministerpräsident Peer Steinbrück gefordert, die Gremien mit weniger Politikern zu besetzen. Das Vorhaben scheiterte jedoch am Veto von Ministerpräsident Kurt Beck (Rheinland-Pfalz), Edmund Stoiber (Bayern) und Roland Koch (Hessen). All drei sind laut der Tageszeitung Mitglieder des Verwaltungsrats des ZDF.
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2050:
https://www.urheberrecht.org/news/2050/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.