Studie: Doppelbelastung durch Nebeneinander von DRM und Pauschalgeräteabgaben
Das Nebeneinander von Pauschalgeräteabgaben und individueller Lizenzierung führt zu einer Doppelbelastung der Unternehmen und Verbraucher. Dies ist das Ergebnis einer von der Business Software Alliance (BSA) vorgestellten aktuellen Studie. Danach müssen Anwender in Europa trotz der Einführung diverser DRM-Systeme immer noch Urheberrechtsabgaben entrichten. Gegenstand der Untersuchung ist die Umsetzung des Artikels 5.2(b) der EU Urheberrechts-Leitlinie in 16 europäischen Staaten, die über Systeme für Pauschalabgaben verfügen.
Die Verfasser kommen zu dem Schluss, dass DRM-Systeme bei der Ermittlung der Vergütungssätze nicht systematisch in die Überlegungen der nationalen Verwertungsgesellschaften einbezogen werden. Auch hinsichtlich der Frage, welche Geräte in das System der pauschalen Vergütung aufgenommen werden, werde die zunehmenden Verbreitung von DRM-Technologien nicht berücksichtigt. Die Studie kritisiert das Fehlen einer systematischen Analyse der durch Privatkopien entstehenden Kosten. Nur anhand einer solchen könne festgelegt werden, was für legale Privatkopien verlangt werden darf.
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