US-Bundesgericht: Anti-Bootlegging-Gesetz nicht verfassungskonform
Das amerikanische »Bootleg Law« verstößt mangels zeitlicher Begrenzung des Urheberrechts gegen die US-Verfassung. So entschied US-Medienberichten vom 27.9.2004 zufolge der New Yorker Bundesrichter Harold Baer und sprach damit einen Musikhändler aus Manhattan frei, der im Oktober 2003 in erster Instanz wegen des Verkaufs illegaler Konzertmitschnitte verurteilt worden war. Jean D. Martignon soll 1000 verschiedene Bootlegs zu Preisen zwischen zehn und 20 Dollar zum Kauf angeboten haben. Mit seiner Entscheidung hob Baer das erstinstanzliche Urteil auf.
Das 1994 eingeführte »Bootleg Law« beschränke die zeitliche Geltung seiner Anwendbarkeit auf »nicht fixierte Werke« nicht und gewähre damit einen unbegrenzten Schutz für Konzerte. Das amerikanische Urheberrecht gewähre aber einen Copyright-Schutz von kreativen Werken begrenzt auf die Zeit von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Die Formulierung des Gesetzes stehe somit im Konflikt mit einem Grundgedanken des Urheberrechtes. Der US-Musikbranchenverband RIAA hat bereits die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung angekündigt.
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