Plagiatsverfahren gegen Dieter Bohlen eingestellt
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Dieter Bohlen wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingestellt. Dies meldete die Nachrichtenagentur AP am 1.10.2004. Nach Angaben der »Bild am Sonntag« hatte ein Berliner Rechtsanwalt Strafanzeige erstattet. Danach soll es sich unter anderem bei dem Bohlen-Lied »Für Dich« um ein Plagiat - hier des Songs »What if« des US-Sängers Babyface - handeln. »Es ließ sich nicht nachweisen, dass die Melodien vorsätzlich kopiert wurden«, erklärte Burkhard Vonnahme, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade dem Bericht der AP zufolge. Der Grad der Übereinstimmung sei zu gering gewesen. Der Anzeigenerstatter soll Beschwerde gegen die Einstellung angekündigt haben.
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