Supreme Court bestätigt Erlaubnis so genannter »do not call«-Liste
Die US-Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC) darf die von ihr initiierte so genannten »do not call«-Liste weiter betreiben. Dies entschied laut US-Medienberichten vom 5.9.2004 das oberste Gericht der USA und lehnte damit das Rechtsmittel der American Teleservices Association, Mainstream Marketing Services und TMG Marketing ab. Für ihre Entscheidung lieferten die Richter allerdings keine Begründung.
Mit dem Urteil bestätigte der Supreme Court eine im Februar 2004 gefällte Entscheidung des Circuit Court of Appeals in Denver. Nach Ansicht der Richter hat die Regierung ein berechtigtes Interesse an der Liste. Diese diene dem Schutz der Privatsphäre und verhindere den Missbrauch von Telefonmarketing. Mit der Entscheidung hob das Gericht zwei gegen die »do not call«-Liste ergangene Urteile vom September 2003 auf. Das US-Bezirksgericht in Colorado hatte in der Liste einen Verstoß gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung gesehen. Das US-Bezirksgericht in Oklahoma hatte ein Verbot der Liste aufgrund Überschreitung der gesetzlichen Kompetenz der Behörde ausgesprochen.
In die streitgegenständliche Liste können sich Konsumenten seit Ende Juni 2003 online eintragen, um sich vor ungewollten Anrufen von telefonischen Verkaufsanbietern zu schützen. Telefonmarketingunternehmen, die trotzdem auf der Liste registrierte Personen anrufen, sollten ab 1.10.2003 pro Anruf 11.000 US-Dollar Strafe zahlen.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 2025:
https://www.urheberrecht.org/news/2025/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.