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24.09.2004; 12:45 Uhr
ARD rechnet nicht mit hohen Mehreinnahmen durch Rundfunkgebühren auf PCs
Gebühr für internetfähigen Computer ist »Nullsummenspiel«

Nach den Protesten zweier Oppositionspolitiker gegen die Einführung einer GEZ-Gebühr für internetfähige PCs meldet sich die ARD zu Wort. Laut einer Meldung der dpa vom 23.9.2004 kann der Senderverband die Höhe der Einnahmen durch eine derartige Gebührenerhebung noch nicht absehen. Nach Angaben des Sprechers der ARD-Geschäftsführung Björn Staschen, gehe man aber davon aus, dass sich mögliche zusätzliche Einnahmen durch die Gebührenausfälle in Folge des neuen Arbeitslosengeldes II aufheben«. Es handele sich also um ein »Nullsummenspiel«. Die Annahme, dass durch die Ausweitung der Gebühr auf internetfähige Computer bis zu drei Milliarden Euro Mehreinnahmen zu Stande kämen, wies Staschen zurück. Sie basierten auf der falschen Annahme, wonach für jeden PC die Gebühr zu entrichten sei.

Nach einem Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder unter Beteiligung von sechs Ministerpräsidenten sollen ab 1.1.2007 auch PCs mit Internetzugang von der Rundfunkgebühr erfasst werden. Die Unternehmen sollen die Monatsgebühr pro Grundstück zahlen. Allerdings wird zugunsten der Betriebe von der im gewerblichen Bereich für Fernseher und Radios geltenden Gebührenpflicht für jedes einzelne Gerät abgewichen. Die Gebühr würde demnach pauschal für einen oder mehrere Internet-Rechner pro Firmengebäude anfallen.

Einer Pressemitteilung der FDP vom 23.9.2004 zufolge sieht der FDP-Medienpolitiker Hans-Joachim Otto in der empfohlenen »weltweit einmaligen« Ausweitung der unter die Gebührenpflicht fallenden Geräte eine dramatische Bedrohung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Schätzungen zufolge gebe es heute 18 bis 20 Millionen Arbeitsplätze mit Rechnern, von denen etwa 75 Prozent über einen Internetanschluss verfügten. Bei 15 Millionen internetfähigen PCs, ergäbe sich eine jährliche Zusatzbelastung für die deutsche Wirtschaft von rund drei Milliarden Euro.

Auch die Internet-Beauftrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann, äußerte sich in einer eigenen Pressemitteilung vom 23.9.2004 gegen die neue Gebühr. »Diese neue finanzielle Belastung ist nicht sachgerecht. Gerade in Unternehmen ist der Empfang öffentlichrechtlicher Programme durch die betriebseigenen Computer in der Praxis eine eher selten genutzte Möglichkeit. Der PC wird in aller erster Linie für die Arbeit genutzt und nicht zum Fernsehen oder Radiohören.«

Dokumente:

[IUM/kr]

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