Voß nimmt Stellung zu Rundfunkgebührenerhöhung um 86 Cent
SWR-Intendant Peter Voß sieht durch den am 20.9.2004 bekannt gewordenen Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder unter Beteiligung von sechs Ministerpräsidenten zur Erhöhung der Rundfunkgebühr »eine nachhaltige Schwächung der SWR-Standorte in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz«. Entsprechend äußerte sich Voß laut einer Pressemitteilung des Senders vom 24.9.2004 in der öffentlichen Sitzung des Rundfunkrats am selben Tag. Durch die geringfügige Erhöhung seien Einschnitte bei den Programmangeboten unvermeidlich. »Auch unsere kulturellen Aktivitäten sowie unsere Aufträge an freie Produzenten werden wir drastisch zurückfahren müssen«, betonte Voß weiter.
Die von den Ministerpräsidenten aus Bayern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie dem Saarland formulierte Erklärung sieht eine Anhebung um 86 Cent auf 17,01 Euro pro Monat zum 1. April 2005 vor. Im Gegenzug sollen ARD und ZDF etwa 555 Stellen abbauen, ihre Effizienz steigern und eine Deckelung der Kosten erreichen. Die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) sieht dagegen vor, die seit Anfang 2001 geltende Rundfunkgebühr von 16,15 Euro ab 1.1.2005 um 1,09 Euro im Monat zu erhöhen. Schon diese Empfehlung bleibt nach Ansicht des Intendanten weit hinter dem tatsächlichen Bedarf des SWR zurück. Im Hinblick darauf habe sich der Sender für die kommenden vier Jahre ein Sparprogramm im Umfang von 64 Mio. Euro verordnet. Der Vorschlag der Ministerpräsidenten würde eine weitere Kürzung des Etats um 50 bis 60 Mio. Euro bedeuten.
Abschließend wies der Intendant auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Verfahren zur Gebührenfestsetzung hin. »Die Verfassungsrichter haben unmissverständlich festgeschrieben, dass die Gebühr nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienlenkung eingesetzt werden darf.« Daher sei das von den Ländern gewählte Verfahren in dieser Gebührenrunde »äußerst problematisch«.
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