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27.09.2004; 11:04 Uhr
KEF übt Kritik an Rundfunkgebührenerhöhung um 86 Cent
Kommission sieht »erhebliches verfassungsrechtliches Problem«

Der am 20.9.2004 bekannt gewordene Vorschlag der Rundfunkkommission der Länder zur Erhöhung der Rundfunkgebühr ist erneut in die Kritik geraten. Berichten der »Süddeutschen Zeitung« und des »Spiegel« zufolge bezeichnete der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), Rainer Conrad, das Vorhaben der Ministerpräsidenten von Bayern, Nordrhein-Westfahlen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie dem Saarland, die Rundfunkgebühr um 86 Cent auf 17,01 Euro pro Monat zum 1. April 2005 anzuheben, als »ein erhebliches verfassungsrechtliches Problem«. In einem Brief an den Vorsitzenden der Rundfunkkommission Kurt Beck wies Conrad auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Verfahren zur Gebührenfestsetzung hin, wonach die Länder weitgehend an die Bedarfsanmeldung der KEF gebunden seien.

Die Gebührenkommission hatte eine Erhöhung der seit Anfang 2001 geltenden Rundfunkgebühr von 16,15 Euro um 1,09 Euro monatlich ab 1.1.2005 empfohlen. Das geht aus einem am 8.1.2004 veröffentlichten Bericht hervor. Nach Ansicht Conrads dürfen bei einer Abweichung keine »programmlichen und medienpolitischen Zwecke« verfolgt werden. Die Ministerpräsidenten forderten aber von ARD und ZDF im Gegenzug zu der Erhöhung um 86 Cent den Weiterverkauf eines Teils der Sportsenderechte an private Sender. Dies verstoße gegen die Programmautonomie der öffentlich-rechtlichen Anstalten, so Conrad.

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