mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.09.2004; 15:41 Uhr
ARD-Hauptversammlung: Keine Programmkontrolle durch Landesmedienanstalten
»Öffentlich rechtlicher Rundfunk ist sich der Verantwortung gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen bewusst«

Die ARD-Hauptversammlung hat am 14.9.2004 in Köln die Forderung der 16 Landesmedienanstalten, Aufgaben der Überwachung von öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen wahrnehmen zu können, einstimmig abgelehnt. Dies berichtet die ARD in einer eigenen Pressemitteilung desselben Tages. Eine Übertragung der Programmkontrolle sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Autonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärte Dr. Karl-Heinz Kutz, Vorsitzender der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz.

Insbesondere kritisierten die Beteiligten die Handhabung des Jugendschutzes bei den Privatsendern. »Wer Big Brother im Vorabendprogramm des privaten Fernsehens unbeanstandet lässt, dessen Jugendschutzverständnis disqualifiziert sich selbst«, so Kutz. Dagegen gewährleiste das mit der Programmkontrolle beauftragte jeweilige Aufsichtsgremium der ARD-Landesrundfunkanstalten, die Rundfunkräte, einen präventiven Jugendschutz. ARD-Vorsitzender Prof. Jobst Plog zeigte sich mit dem Jugendschutz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zufrieden: »Während das kommerzielle Fernsehen aus Prinzip regelmäßig die Grenzen des gerade noch Erlaubten austestet, sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen bewusst und handeln danach.«

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2005:

https://www.urheberrecht.org/news/2005/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.