Kulturstaatsministerin Weiss macht sich für öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark
In ihrem Beitrag Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin zum Thema »Entwicklungsperspektiven der Medienpolitik in Deutschland« stellte sich Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf die Seite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 20.9.2004 hervor. Die öffentlich-rechtlichen Programme seien Kulturträger, die eine gewaltige Kultivierungs- und Erziehungsleistung für die Bundesrepublik Deutschland erbrächten. Gleichzeitig wies die Staatsministerin auf den Reformbedarf des Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hin, wobei sie betonte, dass es hierbei um den Erhalt und nicht um eine Abschaffung gehe. Hierbei wandte sie sich an die EU-Kommission, die zwei Auskunftsersuchen zu dem Thema Rundfunkgebühren an die Bundesregierung geschickt hatte. Darin äußert sich die Generaldirektion Wettbewerb kritisch zu dem Engagement von ARD und ZDF im Online-Bereich.
Christina Weiss machte ihre Ansicht deutlich, dass die grundlegende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die digitalen Möglichkeiten zu übertragen sei. »Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss moderne Kommunikationsmittel nutzen können.«, so die Ministerin. Es gehe um ein verändertes Nutzerverhalten, auf das die öffentlich-rechtlichen Sender zu reagieren hätten. Dem Ansinnen der EU-Kommission, sich über das Wettbewerbsrecht eine europäische >Kompetenz-Kompetenz< für den Medienbereich, der in nationaler Verantwortung liege, zu schaffen, respektive an sich zu ziehen, müsse entschieden widersprochen werden. Sie kündigte an, sich auf der nächsten Kulturministersitzung im Oktober 2004 dafür einzusetzen, »dass der Rundfunkbegriff des Amsterdamer Protokolls nicht uminterpretiert, sondern der veränderten Medienwelt angepasst wird«.
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