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14.09.2004; 14:37 Uhr
Gegensätzliche Reaktionen auf Regelung der Privatkopie
Junge Union Hessen kritisiert Stellungnahme des CDU-Bundestagsabgeordneten Krings

CDU und JU Hessen nehmen unterschiedliche Positionen bei der Reaktion auf die am 9.9.2004 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgestellten Eckpunkte zum so genannten »zweiten Korb« der Urheberrechtsnovelle ein. Laut eigenen Berichts vom 10.9.2004 sieht CDU-Mitglied des Bundestages (MDB) Günter Krings in dem Reformvorhaben keine ausreichende Modernisierung für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Insbesondere bemängelt er die geplante Regelung der Privatkopie. Danach wird die digitale Privatkopie nicht verboten, sondern auf Kopien von »nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen« beschränkt. Krings hätte sich hier im Hinblick auf die Hohe Qualität der digitalen Kopien und die vielfachen Verbreitungsmöglichkeiten derselben weitergehende Schritte gewünscht. Um den Handel in Internet-Tauschbörsen einzudämmen, sei zudem ein Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Internetprovidern erforderlich. Nur dieser ermögliche eine zivilrechtliche Verfolgung. »Was nutzt den Musikunternehmen oder den Filmproduzenten das schönste Kopierverbot, wenn sie es mangels Information niemals vor einem Zivilgericht durchsetzen können?«, so der Bundestagsabgeordnete. Erfreut zeigte er sich über das Vorhaben, weiterhin keine Durchsetzung der Privatkopie gegen Kopierschutz zu ermöglichen. Die potenzielle technische Umgehung des Kopierschutzes schränke das Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes zu stark ein, erklärte Krings. Weiter übte der CDU-Politiker Kritik an der geplanten Vergütungsregelung. Durch die neue Formulierung befürchte er eine Ausweitung der Vergütungspflicht auch auf Computer, Drucker und MP3-Player. Hier fordert Krings »intelligente« Alternativen wie Digital-Rights-Management-Systeme (DRM).

»Entsetzt« über die Haltung Krings zeigte sich die Junge Union Hessen (JU Hessen) in einer eigenen Pressemitteilung vom 14.9.2004. Entgegen dessen Ansicht fordern sie die Einführung eines einklagbaren Rechts auf private Kopien. Weitergehend als das Reformvorhaben der Regierung fordert der Landesverband der JU außerdem die Zulässigkeit der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen. »Es ist geradezu innovationsfeindlich und weltfremd, Nutzer in einer Zeit des ständigen technischen Wandels mit Kopierschutzmaßnahmen und DRM an eine Wiedergabeplattform fesseln zu wollen.«, so Alexander Kurz, Referent für Neue Medien der JU Hessen, zu den Forderungen Krings. Die Möglichkeit eines »fairen Ausgleichs« zwischen den Interessen der Nutzer und der Urheber sehen die Jung-Unionler in einer genaueren Definition der Grenzen der Privatkopie. So könne diese anstatt auf den engen Freundeskreis auf einen Haushalt oder auf den Eigentümer des Originals beschränkt werden. Mit der Kampagne »www.faires-urheberrecht.de« fordert der Landesverband einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern und stellt sich damit gegen einen Beschluss des JU-Bundesvorstandes vom 21.1.2004. Darin hatte sich die JU dafür ausgesprochen, die Regelung der Privatkopie »in ihrem Ausnahmecharakter« kenntlich zu machen und »auf ein Mindestmaß zu beschränken«.

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