Rechtsstreit der Beatles-Plattenfirma gegen Apple geht zu Ende
Der Rechtsstreit zwischen der Beatles-Plattenfirma Apples Corps Ltd. und dem gleichnamigen Computerkonzern Apple wird vermutlich durch außergerichtliche Zahlung des Computerherstellers beigelegt. Dies berichtete der »Macobserver« am 14.9.2004. Die Beatles-Musiker beziehungsweise deren Erben hatten im Juli 2003 bei dem High Court of Justice in London Klage wegen Verletzung ihres Rechts an der Bezeichnung »Apple« durch die Betätigung des Computerherstellers im Musikgeschäft eingereicht. Anstoß hatte die Klägerin an dem MP3-Player i-Pod sowie an dem Online-Musikangebot i-Tunes Music Store genommen. Das englische Unternehmen beruft sich auf eine Vereinbarung, die die Parteien im Rahmen eines 1991 zwischen ihnen geführten Rechtsstreits abgeschlossen haben. Nach Auffassung der Klägerin sind dem Computerhersteller danach Aktivitäten im Musikgeschäft untersagt und somit die Forderung nach Unterlassung derselben und Schadensersatzzahlung begründet. Dem Bericht des »Macobserver« zufolge, der sich auf die Zeitschrift »Variety« beruft, schätzt man die zu zahlende Summe auf 26,5 Millionen US-Dollar. Dies entspricht der Höhe der Zahlung im Rahmen des letzten Rechtsstreits 1991.
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