Bürgerrechtsorganisationen gehen gegen Broadcast Flag vor
Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Federal Communications Commission (FCC), überschreitet mit der von ihr geplanten Einführung eines so genannten »Broadcast Flag« ihre Kompetenzen. Dieser Ansicht sind laut Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vom 5.10.2004 neun Bürgerrechtsgruppen und Verbände.
Nach einer von der FCC verabschiedeten Richtlinie zum Schutz digitaler Inhalte haben Hersteller digitaler TV-Empfangsgeräte ab Juli 2005 dafür Sorge zu tragen, dass ihre Geräte gegen Kopiermissbrauch abgesichert sind. Der Receiver muss ein so genanntes »Broadcast Flag« erkennen können. Dabei handelt es sich um ein Kopierschutzmerkmal, das den Inhalteanbietern die Verhinderung insbesondere der Internetpiraterie ermöglichen soll. Für Geräte, die bereits im Einsatz sind, soll die Regelung nicht gelten.
Gegen das Vorhaben der FCC haben die neun Bürgerrechtsorganisationen, darunter die EFF und die American Library Association (ALA), im März 2004 Klage eingelegt. In einem aktuellen Schreiben begründen sie nun ihr gerichtliches Vorgehen. Die FCC habe außerhalb ihres Kompetenzbereichs gehandelt. Sie sei dafür zuständig, die Übertragung von TV-Signalen zu regulieren. Das »Broadcast Flag« käme jedoch erst nach der Übertragung zum Einsatz. Weiter beschränke der Kopierschutz die Rechte der Verbraucher und schränke die Möglichkeit ein, Privatkopien herzustellen.
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