Sharman Networks begrüßt US-Tauschbörsenurteil
Sharman Networks schöpft in dem Rechtsstreit gegen die australische Tonträgerindustrie Hoffnung aus einem Mitte August 2004 in den USA zugunsten der Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast ergangenen Urteil. Das Berufungsgericht in Pasadena hatte entschieden, dass Tauschbörsenbetreiber nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können und damit die Berufung der Recording Industry Association of America (RIAA) und der Motion Picture Association of America (MPAA) abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Software auch für legale Anwendungen genutzt werden könne und bestätigten damit das vorinstanzliche Urteil des Richters Stephen Wilson.
Laut eigener Pressemitteilung vom 20.8.2004 möchte der in Australien ansässige Betreiber der Tauschbörse Kazaa nun eine entsprechende Entscheidung für sich erwirken und Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren in den USA einreichen. In der amerikanischen Niederlassung ist man zuversichtlich, dass Richter Wilson auch Kazaa für rechtmäßig erklären wird. Die Entscheidung erlange zwar keine Rechtskraft in Australien. Man hoffe aber, dass sie die australischen Richter in ihrer Entscheidungsfindung beeinflussen werde.
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