EMI Frankreich und Fnac wegen kopiergeschützter CDs verklagt
Die französische Wettbewerbs- und Betrugsbehörde hat einem Bericht der »Financial Times« vom 25.8.2004 zufolge EMI France und den Handelskonzern Fnac wegen des Verkaufs kopiergeschützter CDs verklagt. Der von dem französischen Musiklabel verwendete Kopierschutz wirke sich einschränkend auf das Abspielen in Stereoanlagen in Autos und auf Computern aus und stelle damit einen »Betrug hinsichtlich der Warenqualität« dar, so der Vorwurf. Das französische Wettbewerbs- und Betrugsbüro hatte nach diversen Verbraucherbeschwerden das einschlägige Kopierschutzsystem der Firma Macrovision für unzulässig erklärt. Es verstoße gegen ein auf Initiative des damaligen Kulturministers Jack Lang in den 80er-Jahren ergangenes Gesetz. Nach der so genannte Loi Lang ist das Kopieren von CDs zu privaten Zwecken ausdrücklich erlaubt. Sollte die Klage erfolgreich sein, erwartet die beiden Unternehmen eine Strafe von 187.000 Euro. Gleichzeitig müssten die streitgegenständlichen Silberlinge vom Markt genommen werden.
Erst im September 2003 hatte das Tribunal de Grande Instance de Nanterre einen ähnlich gelagerten Fall gegen EMI Frankreich und die Supermarktkette Auchan zu entscheiden. Das Gericht verurteilte den französischen Ableger des Musikkonzerns, der klagenden Verbraucherin den Kaufpreis für eine kopiergeschützte CD zurückzuerstatten oder alternativ eine voll funktionsfähige CD zu liefern. Die Forderung, EMI Kopierschutzvorrichtungen an sich zu verbieten, lehnten die Richter dagegen ab. Auchan entkam der Verurteilung wegen Verletzung der Informationspflicht gegenüber der Kundin bezüglich des Vorhandenseins eines Kopierschutzes.
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