USA: Entschärfung des neuen Copyright-Gesetzes
Nachdem der so genannte Inducing Infringements of Copyright Act (IICA) Ende Juni 2004 den US-Senat passiert hat, leiten dessen Initiatoren die ersten Schritte zur Entschärfung des geplanten Gesetzes ein. Hiermit reagieren sie auf die Forderung von rund 40 amerikanischen Geräteherstellern, ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Im Juli 2004 hatten unter anderem Verizon, Intel und Google Beschwerde gegen den Gesetzesentwurf beim Justizausschuss des US-Senats eingelegt. Nun soll Mary Beth Peters, die ranghöchste Patentbeamtin des Landes, den Gesetzestext des IICA auf Geheiß des Vorsitzenden des Justizausschusses im US-Senat, Orrin Hatch und der Senatoren Bill Frist, Tom Daschle und Patrick Leahy umformulieren. Peters soll eine Reihe von Anhörungen einberufen. Diese sollen sowohl den Rechteinhabern wie auch den Tonträgerhersteller, den Betreibern von Tauschbörsen und den Technologiefirmen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme geben.
Der IICA sieht die Einführung eines neuen 501 (g) in den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) vor. Dieser fordert die Strafbarkeit bereits der Hilfestellung oder Anstiftung zu Urheberrechtsverletzungen. Die Geräteindustrie befürchtet, dass das Gesetz unbeabsichtigte weit reichende Folgen haben könnte. So könnten auf der Basis der Gesetzesvorlage Firmen verklagt werden, deren Geräte zu illegalen Zwecken verwendet würden. Hierdurch werde die so genannte Sony-Betamax-Entscheidung des obersten US-Bundesgerichts untergraben. In dem Urteil hatte der Supreme Court festgelegt, dass man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei.
Dokumente:
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 1967:
https://www.urheberrecht.org/news/1967/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.