RTL zahlt 9,9 Millionen Euro Geldbuße
Der mittlerweile elf Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen Niedersachsen und dem Privatsender RTL wurde nun durch eine Vereinbarung beendet. Nach einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 2.8.2004 wird RTL eine Geldbuße in Höhe von 9,9 Millionen Euro wegen zu häufiger Werbepausen an das Land zahlen und eine Verfassungsbeschwerde gegen die Geldbuße zurückziehen. Im Gegenzug fordert Niedersachsen die Zinsen, die RTL nach einem verlorenen Rechtsstreit zu zahlen gehabt hätte, nunmehr nur noch in Höhe von 3 % statt ursprünglich 6 %. Die zu zahlende Summe beläuft sich damit auf mehr als 12 Mio. Euro.
Im Fall hatte die Niedersächsische Landesmedienanstalt die Häufigkeit der Werbeunterbrechungen des Privatsenders bei der Ausstrahlung seiner so genannten »großen TV-Romane« kritisiert. RTL hatte hierbei lediglich einen Zeitraum von 20 Minuten zwischen den Unterbrechungen eingehalten. Diese Häufigkeit der Werbeunterbrechung ist nach der europäischen Fernsehrichtlinie jedoch nur bei dem Vorliegen einer so genannten »Reihe« zulässig. Die Landesmedienanstalt hatte die TV-Romane allerdings als Spielfilme eingestuft, die lediglich alle 45 Minuten durch einen Werbeblock unterbrochen werden dürfen.
Diese Rechtsauffassung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch Urteil vom 23.10.2003 (Az. C-245/01 - ZUM 2003, 949 ff.) bestätigt. Angesichts einer Vorlage des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts stellte der EuGH die Voraussetzungen für das Vorliegen einer »Reihe« im Sinne der Richtlinie fest. Danach sind für eine »Reihe« inhaltliche Verbindungen der einzelnen Teile notwendig. Diese müssen sich aus dem Inhalt der betreffenden Filme ergeben, wie z. B. der Fortentwicklung einer Handlung von einer Sendung zur anderen oder dem Wiederkehren einer oder mehrerer Personen in den einzelnen Sendungen. Zweck der Werbebeschränkungen sei der Schutz der Zuschauer vor übermäßiger Werbung. Dieser dürfe nicht durch eine lediglich formale Zusammenfassung mehrerer Filme zu »Reihen« umgangen werden.
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