Börsenverein legt Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei EU-Kommission ein
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht sich durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft benachteiligt und hat laut eines Berichts des »Börsenblatts« vom 29.6.2004 am 25.6.2004 als Teil einer Gruppe internationaler Wissenschaftsverlage und Verlegerverbände bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der elektronische Lieferdienst der Deutschen Bibliotheken subito und andere Dokumentenlieferservice würden sie durch ruinöse Wettbewerbshandlungen rechtswidrig schädigen. Der Versand von Aufsätzen und Auszügen aus Buch- und Zeitschriftenbeiträgen ins In- und Ausland ohne Genehmigung der Rechtsinhaber sei durch die Umsetzung der EU-Richtlinie erst ermöglicht.
Die Entscheidung der Kommission über die Eingabe erwartet der Börsenverein erst im Herbst 2004.
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