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30.06.2004; 18:51 Uhr
Verschärfung der Verfolgung von Tauschbörsennutzern
Ministerialdirektor Hucko äußert sich zu Referentenentwurf für zweiten Korb zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Das Bundesjustizministerium (BMJ) plant, in den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft den von Musik-, Film- und Videobranche schon lange geforderten Auskunftsanspruch gegenüber Internet Service Providern aufzunehmen. Dies erklärte Ministerialdirektor Elmar Hucko vom Bundesjustizministerium den Teilnehmern des Deutschen Multimedia Kongresses 2004 in Berlin. Die Rechteinhaber sollten künftig von Providern Auskunft darüber erhalten können, wer sich hinter einer bestimmten Adresse verbirgt und Rechtsverletzungen begeht. Eine weitere Verschärfung im Kampf gegen die Online-Piraterie ist im Urheberstrafrecht geplant. So soll künftig nicht nur das Anbieten von geschützten Inhalten, sondern auch das Herunterladen und Kopieren der entsprechenden Dateien strafbar sein.

Außerdem ist eine Lockerung des Verbots der Rechteübertragung für noch nicht bekannte Nutzungsarten gem. § 31 Abs. 4 UrhG vorgesehen. Damit soll laut Hucko dem Anliegen der Filmbranche, das Angebot der Download-Dienste zu erweitern, Rechnung getragen werden. »Schätze in den Archiven« der öffentlich-rechtlichen Sender könnten aufgrund der Regelung nicht digital verwertet werden, ohne dass hierfür die beteiligten Urheber oder Erben ausfindig gemacht werden müssten. Vorbild für die geplante Änderung ist eine Initiativer der BBC, die in einem Creative Archive im Internet in den nächsten Monaten Inhalte frei verfügbar machen will.

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[IUM/kr]

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